Start Förderung Aufstiegs-BAföG (AFBG)
Förderprogramm · Länder / Bund · Antrag beim zuständigen Förderamt
Aufstiegs-BAföG (AFBG)
Fördert Fortbildungsabschlüsse wie Meister, Fachwirt oder Erzieher — mit Zuschuss, zinsgünstigem Darlehen und Erlass bei Bestehen.
Für wen ist das Programm gedacht?
Alle, die sich auf einen öffentlich-rechtlichen Fortbildungsabschluss vorbereiten — unabhängig von Alter, Einkommen und Beschäftigungsstatus (auch Selbständige).
Wie es funktioniert
Das Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) finanziert Lehrgangs- und Prüfungsgebühren von Aufstiegsfortbildungen — etwa zum Meister, Fachwirt, Techniker oder Erzieher. Es ist ausdrücklich statusunabhängig: Angestellte, Arbeitsuchende und Selbständige sind gleichermaßen antragsberechtigt.
Die Förderung kombiniert einen Zuschuss (nicht zurückzuzahlen) mit einem zinsgünstigen KfW-Darlehen. Wer die Prüfung besteht, bekommt einen erheblichen Teil des Darlehens erlassen (50 %). Bei Vollzeitmaßnahmen kommt ein einkommensabhängiger Unterhaltsbeitrag hinzu.
Auf einen Blick
Was gefördert wird
- Zuschuss zu Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (50 % der Kosten)
- Zinsgünstiges KfW-Darlehen für den Rest — mit Teil-Erlass bei bestandener Prüfung (50 % des Restdarlehens)
- Unterhaltsbeitrag bei Vollzeitmaßnahmen (einkommens- und vermögensabhängig)
- Zuschlag zum Materialkosten- bzw. Meisterstück-Anteil je nach Abschluss
Voraussetzungen
- Angestrebt wird ein geregelter Fortbildungsabschluss oberhalb der Facharbeiter-/Gesellenebene
- In der Regel abgeschlossene Berufsausbildung oder ausreichende Berufspraxis
- Lehrgang erfüllt Mindestumfang und -dichte nach AFBG; Antrag vor bzw. zu Maßnahmebeginn beim Förderamt
Gut zu wissen
- Beratung und Bewilligung kommen immer vor der Kursanmeldung.
- Förderregeln ändern sich — verbindlich ist allein die zuständige Stelle.
- Dieses Portal informiert; es vermittelt keine Kurse und keine Anbieter.