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Bildungsweg 01 von 09

Weiterbildung

Der Oberbegriff für organisiertes Lernen nach der ersten Ausbildung — vom Kompaktkurs bis zur mehrmonatigen Qualifizierung.

Was ist das?

Weiterbildung meint jedes organisierte Lernen, mit dem du nach Ausbildung oder Studium Wissen auffrischst, vertiefst oder erweiterst. Das reicht vom zweitägigen Praxisseminar bis zur mehrmonatigen Qualifizierung mit anerkanntem Abschluss.

Anders als die Umschulung baust du dabei auf deinem bestehenden Beruf auf, statt ihn zu wechseln. Und anders als beim reinen Seminar steht meist ein überprüfbares Ergebnis am Ende — ein Zertifikat, ein Kammerabschluss oder eine dokumentierte Qualifikation.

Für wen eignet es sich?

Für alle, die im bestehenden Berufsfeld vorankommen, sich spezialisieren oder ihr Profil an neue Anforderungen anpassen wollen — angestellt, selbständig oder auf Jobsuche.

Ablauf, Dauer & Abschluss

Ablauf

In Teilzeit neben dem Job, in Vollzeit oder berufsbegleitend online — je nach Format mit Präsenz-, Live-Online- oder Selbstlernanteilen.

Typische Dauer

Von wenigen Tagen bis zu etwa 24 Monaten — üblich sind 3 bis 12 Monate bei geförderten Qualifizierungen.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung, Trägerzertifikat oder anerkannter Abschluss (z. B. IHK) — je nach Maßnahme.

Richtwerte · Stand: 07/2026

Filterstufe 2

Auf deine Situation zuschneiden

Wähle Status und Bundesland — die Seite hebt dann hervor, was für dich gilt. Alle Varianten stehen vollständig auf dieser Seite.

Bei diesem Weg führt dein Beschäftigungsstatus — er entscheidet über die Förderart. Das Bundesland ergänzt Landesförderungen.

Status
Bundesland

Was gilt, wenn du angestellt oder beschäftigt bist?

Als Angestellte/r läuft Förderung meist über zwei Schienen: den Betrieb (Qualifizierungschancengesetz) und deine gesetzlichen Ansprüche wie den Bildungsurlaub.

Voraussetzungen & Fristen

  • Beratung und Antrag müssen vor Kursbeginn erfolgen — nachträglich wird nicht gefördert.
  • Für eine Förderung über die Agentur für Arbeit müssen Kurs und Träger nach AZAV zugelassen sein.
  • Beim Qualifizierungschancengesetz stellt der Arbeitgeber den Antrag — sprich das Thema also früh im Betrieb an.

Steuerlich

Selbst getragene Fortbildungskosten (Gebühren, Fahrten, Material, Prüfungen) setzt du als Werbungskosten in der Steuererklärung ab.

Für diesen Weg: Sprich früh mit deinem Arbeitgeber: Bei geförderter Weiterbildung über das Qualifizierungschancengesetz läuft der Antrag über den Betrieb.

Stand: 07/2026 · Quellen: SGB III, AFBG, Landesprogramme — Details auf den Programmseiten

Was gilt, wenn du arbeitssuchend bist?

Als arbeitssuchende Person ist die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter dein zentraler Ansprechpartner — mit den stärksten Förderinstrumenten überhaupt.

Voraussetzungen & Fristen

  • Zwingend zuerst das Beratungsgespräch bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter — der Gutschein wird vor der Kursanmeldung ausgestellt.
  • Kurs und Träger müssen AZAV-zertifiziert sein.
  • Erst nach Bewilligung anmelden: eigenmächtig gestartete Kurse werden nicht übernommen.

Steuerlich

Übernimmt die Agentur die Kosten, gibt es steuerlich nichts abzusetzen — selbst getragene Bewerbungs- und Fortbildungskosten bleiben als Werbungskosten absetzbar.

Stand: 07/2026 · Quellen: SGB III, AFBG, Landesprogramme — Details auf den Programmseiten

Was gilt, wenn du solo-selbständig bist?

Als Solo-Selbständige/r fällst du aus der klassischen Arbeitnehmer-Förderung heraus — es bleiben aber drei starke Hebel: statusunabhängige Programme, Landesförderung und die Steuer.

Für dich eher nicht

Der klassische Bildungsgutschein ist für dich eher nicht zugänglich: Er richtet sich an Arbeitnehmer/innen und Arbeitsuchende. Relevant wird er erst, wenn deine Selbständigkeit endet oder konkret zu enden droht — dann hilft die Beratung der Agentur für Arbeit.

Voraussetzungen & Fristen

  • Landesprogramme verlangen fast immer eine Beratung und Bewilligung vor der Kursbuchung.
  • Viele Landesprogramme knüpfen an Betriebssitz oder Wohnsitz im jeweiligen Bundesland sowie an Einkommensgrenzen an.
  • Für das Aufstiegs-BAföG gelten die üblichen Voraussetzungen des angestrebten Fortbildungsabschlusses (i. d. R. abgeschlossene Ausbildung oder Berufspraxis).

Steuerlich

Weiterbildung mit betrieblichem Bezug ist voll als Betriebsausgabe absetzbar und mindert deinen Gewinn — inklusive Reise- und Materialkosten.

Für diesen Weg: Viele Selbständige finanzieren Weiterbildung selbst und holen sich Zuschüsse über Landesprogramme — prüfe zusätzlich, ob dein Bundesland ein eigenes Programm hat.

Stand: 07/2026 · Quellen: SGB III, AFBG, Landesprogramme — Details auf den Programmseiten

Was gilt für Unternehmen und Arbeitgeber?

Für Ihr Unternehmen ist die Weiterbildung Beschäftigter direkt förderfähig — zentral über das Qualifizierungschancengesetz, ergänzt durch Landesprogramme für Betriebe.

Voraussetzungen & Fristen

  • Antragstellung vor Maßnahmebeginn über den Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit.
  • Gefördert werden Qualifizierungen mit mehr als 120 Stunden Umfang bei zugelassenen Trägern.
  • Der Fortbildungsabschluss der letzten Jahre bzw. der Zeitabstand zur letzten geförderten Maßnahme wird geprüft.

Steuerlich

Weiterbildungskosten für Beschäftigte sind vollständig als Betriebsausgaben abziehbar; übernommene Kurskosten sind unter den üblichen Voraussetzungen kein Arbeitslohn.

Stand: 07/2026 · Quellen: SGB III, AFBG, Landesprogramme — Details auf den Programmseiten

Abgrenzung: Was ist der Unterschied?

Weiterbildung vs. Umschulung

Die Umschulung führt in einen neuen Beruf mit neuem Abschluss. Die Weiterbildung entwickelt dich im bestehenden Berufsfeld weiter.

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Weiterbildung vs. Zertifikatskurs

Der Zertifikatskurs ist die kompakte Unterform: ein klar umrissenes Thema, kurze Laufzeit, Zertifikat am Ende.

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Häufige Fragen

Muss mein Arbeitgeber einer Weiterbildung zustimmen?
Lernst du in deiner Freizeit und zahlst selbst, brauchst du keine Zustimmung. Soll die Weiterbildung in der Arbeitszeit stattfinden oder über das Qualifizierungschancengesetz gefördert werden, geht es nur gemeinsam mit dem Arbeitgeber — der Antrag läuft dann über den Betrieb.
Kann ich Weiterbildung von der Steuer absetzen?
Ja. Als Angestellte/r setzt du berufliche Fortbildungskosten (Gebühren, Fahrten, Material) als Werbungskosten ab, als Selbständige/r als Betriebsausgaben. Das gilt unabhängig davon, ob zusätzlich eine Förderung greift.
Woran erkenne ich, ob eine Weiterbildung förderfähig ist?
Für eine Förderung durch die Agentur für Arbeit müssen Kurs und Träger nach AZAV zugelassen sein. Ob das der Fall ist, klärst du im Beratungsgespräch — und zwar bevor du dich anmeldest.