Start Bildungsweg Umschulung
Bildungsweg 02 von 09
Umschulung
Der komplette Berufswechsel: In verkürzter Zeit zu einem anerkannten Abschluss in einem neuen Beruf.
Was ist das?
Eine Umschulung führt dich in einen anderen anerkannten Ausbildungsberuf — meist in etwa zwei Dritteln der regulären Ausbildungszeit, weil Berufserfahrung angerechnet wird. Am Ende steht dieselbe Kammerprüfung wie bei der klassischen Ausbildung.
Sie ist der Weg der Wahl, wenn der alte Beruf gesundheitlich, wirtschaftlich oder persönlich keine Perspektive mehr bietet.
Für wen eignet es sich?
Für Menschen, die ihren Beruf nicht mehr ausüben können oder wollen — häufig nach Krankheit, Strukturwandel in der Branche oder längerer Arbeitslosigkeit.
Ablauf, Dauer & Abschluss
Ablauf
Betrieblich (im Unternehmen mit Berufsschule), schulisch oder beim Bildungsträger; in Vollzeit oder Teilzeit.
Typische Dauer
In der Regel 16 bis 28 Monate — meist rund zwei Drittel der normalen Ausbildungsdauer.
Abschluss
Anerkannter Berufsabschluss mit Kammerprüfung (z. B. IHK oder HWK).
Filterstufe 2
Auf deine Situation zuschneiden
Wähle Status und Bundesland — die Seite hebt dann hervor, was für dich gilt. Alle Varianten stehen vollständig auf dieser Seite.
Bei diesem Weg führt dein Beschäftigungsstatus — er entscheidet über die Förderart. Das Bundesland ergänzt Landesförderungen.
Was gilt, wenn du angestellt oder beschäftigt bist?
Als Angestellte/r läuft Förderung meist über zwei Schienen: den Betrieb (Qualifizierungschancengesetz) und deine gesetzlichen Ansprüche wie den Bildungsurlaub.
Fördermöglichkeiten
Voraussetzungen & Fristen
- Beratung und Antrag müssen vor Kursbeginn erfolgen — nachträglich wird nicht gefördert.
- Für eine Förderung über die Agentur für Arbeit müssen Kurs und Träger nach AZAV zugelassen sein.
- Beim Qualifizierungschancengesetz stellt der Arbeitgeber den Antrag — sprich das Thema also früh im Betrieb an.
Steuerlich
Selbst getragene Fortbildungskosten (Gebühren, Fahrten, Material, Prüfungen) setzt du als Werbungskosten in der Steuererklärung ab.
Für diesen Weg: Auch aus einer Beschäftigung heraus ist eine geförderte Umschulung möglich, wenn dein bisheriger Beruf keine Perspektive mehr bietet — das entscheidet die Agentur für Arbeit im Einzelfall nach Beratung.
Was gilt, wenn du arbeitssuchend bist?
Als arbeitssuchende Person ist die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter dein zentraler Ansprechpartner — mit den stärksten Förderinstrumenten überhaupt.
Fördermöglichkeiten
Voraussetzungen & Fristen
- Zwingend zuerst das Beratungsgespräch bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter — der Gutschein wird vor der Kursanmeldung ausgestellt.
- Kurs und Träger müssen AZAV-zertifiziert sein.
- Erst nach Bewilligung anmelden: eigenmächtig gestartete Kurse werden nicht übernommen.
Steuerlich
Übernimmt die Agentur die Kosten, gibt es steuerlich nichts abzusetzen — selbst getragene Bewerbungs- und Fortbildungskosten bleiben als Werbungskosten absetzbar.
Für diesen Weg: Die Umschulung ist der klassische Anwendungsfall des Bildungsgutscheins — inklusive Weiterbildungsgeld während der Maßnahme, wenn du Bürgergeld beziehst.
Was gilt, wenn du solo-selbständig bist?
Als Solo-Selbständige/r fällst du aus der klassischen Arbeitnehmer-Förderung heraus — es bleiben aber drei starke Hebel: statusunabhängige Programme, Landesförderung und die Steuer.
Für dich eher nicht
Der klassische Bildungsgutschein ist für dich eher nicht zugänglich: Er richtet sich an Arbeitnehmer/innen und Arbeitsuchende. Relevant wird er erst, wenn deine Selbständigkeit endet oder konkret zu enden droht — dann hilft die Beratung der Agentur für Arbeit.
Voraussetzungen & Fristen
- Landesprogramme verlangen fast immer eine Beratung und Bewilligung vor der Kursbuchung.
- Viele Landesprogramme knüpfen an Betriebssitz oder Wohnsitz im jeweiligen Bundesland sowie an Einkommensgrenzen an.
- Für das Aufstiegs-BAföG gelten die üblichen Voraussetzungen des angestrebten Fortbildungsabschlusses (i. d. R. abgeschlossene Ausbildung oder Berufspraxis).
Steuerlich
Weiterbildung mit betrieblichem Bezug ist voll als Betriebsausgabe absetzbar und mindert deinen Gewinn — inklusive Reise- und Materialkosten.
Für diesen Weg: Für Selbständige ist die geförderte Umschulung die Ausnahme. Realistischer ist der Weg über eine Beratung bei der Agentur für Arbeit, wenn die Selbständigkeit endet oder zu enden droht.
Was gilt für Unternehmen und Arbeitgeber?
Für Ihr Unternehmen ist die Weiterbildung Beschäftigter direkt förderfähig — zentral über das Qualifizierungschancengesetz, ergänzt durch Landesprogramme für Betriebe.
Voraussetzungen & Fristen
- Antragstellung vor Maßnahmebeginn über den Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit.
- Gefördert werden Qualifizierungen mit mehr als 120 Stunden Umfang bei zugelassenen Trägern.
- Der Fortbildungsabschluss der letzten Jahre bzw. der Zeitabstand zur letzten geförderten Maßnahme wird geprüft.
Steuerlich
Weiterbildungskosten für Beschäftigte sind vollständig als Betriebsausgaben abziehbar; übernommene Kurskosten sind unter den üblichen Voraussetzungen kein Arbeitslohn.
Abgrenzung: Was ist der Unterschied?
Umschulung vs. Teilqualifikation
Die Teilqualifikation zerlegt denselben Berufsabschluss in einzeln absolvierbare Module — flexibler, aber der Abschluss kommt erst nach allen Etappen.
Teilqualifikation ansehenUmschulung vs. Weiterbildung
Die Weiterbildung bleibt im gelernten Beruf. Die Umschulung wechselt ihn komplett — mit neuem Abschluss.
Weiterbildung ansehenHäufige Fragen
Bekomme ich während der Umschulung Geld?
Wie lange dauert eine Umschulung?
Kann ich den Umschulungsberuf frei wählen?
Weiterlesen
Förderprogramm
Bildungsgutschein
Übernimmt die Kosten beruflicher Weiterbildung für Arbeitsuchende und von Arbeitslosigkeit Bedrohte — häufig zu 100 %.
Programm-InfoseiteFörderprogramm
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
Finanziert Coachings, Bewerbungstrainings und kürzere Maßnahmen zur Aktivierung und Eingliederung — zu 100 %.
Programm-InfoseiteVerwandter Weg
Teilqualifikation
In Etappen zum Berufsabschluss.
Weg ansehenVerwandter Weg
Weiterbildung
Im Beruf gezielt weiterkommen.
Weg ansehen