Start Bildungsweg Fernstudium
Bildungsweg 05 von 09
Fernstudium
Akademische Abschlüsse und Hochschulzertifikate im Selbststudium — ortsunabhängig und meist berufsbegleitend.
Was ist das?
Im Fernstudium erarbeitest du dir Studieninhalte überwiegend selbstständig — über Online-Campus, Studienbriefe und Live-Formate. Präsenz beschränkt sich auf wenige Termine oder Prüfungen.
Neben kompletten Bachelor- und Masterstudiengängen gibt es kürzere Hochschulzertifikate und Fernlehrgänge, die auf einzelne Themen zugeschnitten sind.
Für wen eignet es sich?
Für Berufstätige und alle, die zeitlich oder örtlich flexibel studieren müssen — etwa neben Job, Familie oder Pflegeverantwortung.
Ablauf, Dauer & Abschluss
Ablauf
Selbststudium mit festen Prüfungsleistungen; Lerntempo in vielen Modellen frei wählbar, Betreuung online.
Typische Dauer
Bachelor meist 36 bis 72 Monate berufsbegleitend, Zertifikatsprogramme ab etwa 3 Monaten.
Abschluss
Bachelor, Master, Hochschulzertifikat oder Abschluss eines zugelassenen Fernlehrgangs.
Filterstufe 2
Auf deine Situation zuschneiden
Wähle Status und Bundesland — die Seite hebt dann hervor, was für dich gilt. Alle Varianten stehen vollständig auf dieser Seite.
Bei diesem Weg führt dein Beschäftigungsstatus — er entscheidet über die Förderart. Das Bundesland ergänzt Landesförderungen.
Was gilt, wenn du angestellt oder beschäftigt bist?
Als Angestellte/r läuft Förderung meist über zwei Schienen: den Betrieb (Qualifizierungschancengesetz) und deine gesetzlichen Ansprüche wie den Bildungsurlaub.
Fördermöglichkeiten
Voraussetzungen & Fristen
- Beratung und Antrag müssen vor Kursbeginn erfolgen — nachträglich wird nicht gefördert.
- Für eine Förderung über die Agentur für Arbeit müssen Kurs und Träger nach AZAV zugelassen sein.
- Beim Qualifizierungschancengesetz stellt der Arbeitgeber den Antrag — sprich das Thema also früh im Betrieb an.
Steuerlich
Selbst getragene Fortbildungskosten (Gebühren, Fahrten, Material, Prüfungen) setzt du als Werbungskosten in der Steuererklärung ab.
Für diesen Weg: Ein grundständiges Erststudium wird über die Arbeitsförderung praktisch nicht bezahlt — realistisch sind Arbeitgeberbeteiligung, Steuervorteile und je nach Fall das Aufstiegs-BAföG für zugelassene Fernlehrgänge mit Fortbildungsabschluss.
Was gilt, wenn du arbeitssuchend bist?
Als arbeitssuchende Person ist die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter dein zentraler Ansprechpartner — mit den stärksten Förderinstrumenten überhaupt.
Fördermöglichkeiten
Voraussetzungen & Fristen
- Zwingend zuerst das Beratungsgespräch bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter — der Gutschein wird vor der Kursanmeldung ausgestellt.
- Kurs und Träger müssen AZAV-zertifiziert sein.
- Erst nach Bewilligung anmelden: eigenmächtig gestartete Kurse werden nicht übernommen.
Steuerlich
Übernimmt die Agentur die Kosten, gibt es steuerlich nichts abzusetzen — selbst getragene Bewerbungs- und Fortbildungskosten bleiben als Werbungskosten absetzbar.
Für diesen Weg: Ein klassisches Fernstudium ist über den Bildungsgutschein in der Regel nicht förderfähig — förderbar sind aber viele AZAV-zugelassene Fernlehrgänge mit beruflichem Abschlussziel.
Was gilt, wenn du solo-selbständig bist?
Als Solo-Selbständige/r fällst du aus der klassischen Arbeitnehmer-Förderung heraus — es bleiben aber drei starke Hebel: statusunabhängige Programme, Landesförderung und die Steuer.
Für dich eher nicht
Der klassische Bildungsgutschein ist für dich eher nicht zugänglich: Er richtet sich an Arbeitnehmer/innen und Arbeitsuchende. Relevant wird er erst, wenn deine Selbständigkeit endet oder konkret zu enden droht — dann hilft die Beratung der Agentur für Arbeit.
Voraussetzungen & Fristen
- Landesprogramme verlangen fast immer eine Beratung und Bewilligung vor der Kursbuchung.
- Viele Landesprogramme knüpfen an Betriebssitz oder Wohnsitz im jeweiligen Bundesland sowie an Einkommensgrenzen an.
- Für das Aufstiegs-BAföG gelten die üblichen Voraussetzungen des angestrebten Fortbildungsabschlusses (i. d. R. abgeschlossene Ausbildung oder Berufspraxis).
Steuerlich
Weiterbildung mit betrieblichem Bezug ist voll als Betriebsausgabe absetzbar und mindert deinen Gewinn — inklusive Reise- und Materialkosten.
Für diesen Weg: Fernstudiengebühren sind bei betrieblichem Bezug als Betriebsausgaben absetzbar; für Fortbildungsabschlüsse (z. B. Fachwirt im Fernformat) greift zudem das Aufstiegs-BAföG.
Was gilt für Unternehmen und Arbeitgeber?
Für Ihr Unternehmen ist die Weiterbildung Beschäftigter direkt förderfähig — zentral über das Qualifizierungschancengesetz, ergänzt durch Landesprogramme für Betriebe.
Voraussetzungen & Fristen
- Antragstellung vor Maßnahmebeginn über den Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit.
- Gefördert werden Qualifizierungen mit mehr als 120 Stunden Umfang bei zugelassenen Trägern.
- Der Fortbildungsabschluss der letzten Jahre bzw. der Zeitabstand zur letzten geförderten Maßnahme wird geprüft.
Steuerlich
Weiterbildungskosten für Beschäftigte sind vollständig als Betriebsausgaben abziehbar; übernommene Kurskosten sind unter den üblichen Voraussetzungen kein Arbeitslohn.
Abgrenzung: Was ist der Unterschied?
Fernstudium vs. Zertifikatskurs
Der Zertifikatskurs ist kürzer und nicht akademisch; das Fernstudium führt zu Hochschulabschlüssen oder -zertifikaten.
Zertifikatskurs ansehenFernstudium vs. Aufstiegsfortbildung
Die Aufstiegsfortbildung führt zu Kammerabschlüssen wie Meister oder Fachwirt — teils ebenfalls im Fernformat, dann oft AFBG-förderfähig.
Aufstiegsfortbildung ansehenHäufige Fragen
Ist ein Fernstudium gleichwertig zum Präsenzstudium?
Woran erkenne ich seriöse Fernlehrgänge?
Kann ich ein Fernstudium unterbrechen?
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Förderprogramm
Aufstiegs-BAföG (AFBG)
Fördert Fortbildungsabschlüsse wie Meister, Fachwirt oder Erzieher — mit Zuschuss, zinsgünstigem Darlehen und Erlass bei Bestehen.
Programm-InfoseiteVerwandter Weg
Zertifikatskurs
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Aufstiegsfortbildung
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