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Rechner · Für Unternehmen
Zuschuss-Rechner: Lohnkosten & Arbeitsentgelt
Fünf Schätzrechner, was der Staat bei Weiterbildung und Einstellung übernimmt. Alle Sätze sind Höchstsätze („bis zu") — es rechnet ausschließlich dein Browser, nichts wird übermittelt.
Rechner 1 · § 82 Abs. 3 SGB III
Arbeitsentgeltzuschuss bei Weiterbildung (QCG)
Die Agentur für Arbeit bezuschusst das fortgezahlte Entgelt, während Beschäftigte für eine Weiterbildung freigestellt sind — der Höchstsatz hängt an der Betriebsgröße.
Zuschuss gesamt (bis zu)
5.250 €
pro Monat (bis zu): 1.750 €
- Angesetzter Höchstsatz
- bis 50 %
- Entgelt-Basis (Freistellungszeit)
- 10.500 €
Schätzung mit Höchstsätzen, keine Förderberatung — maßgeblich sind Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter.
Rechner 2 · § 82a SGB III
Qualifizierungsgeld
Entgeltersatz während strukturwandelbedingter Freistellung — Niveau wie Kurzarbeitergeld: bis 60 % (ohne Kind) bzw. bis 67 % (mit Kind) der Nettoentgeltdifferenz der Ausfallzeit.
Vereinfachte Schätzung: Netto ≈ Brutto × 0,63 — ein grober Faktor; das tatsächliche Netto hängt von Steuerklasse, Kindern u. a. ab.
Qualifizierungsgeld gesamt (bis zu)
2.268 €
pro Monat (bis zu): 1.134 €
- Angesetzter Satz
- bis 60 % (ohne Kind)
- Netto geschätzt (× 0,63)
- 1.890 € / Monat
Schätzung mit Höchstsätzen, keine Förderberatung — maßgeblich sind Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter.
Rechner 3 · §§ 88–92 SGB III
Eingliederungszuschuss (EGZ)
Zuschuss zum Arbeitsentgelt bei Einstellung von Personen mit Vermittlungshemmnissen. Der EGZ bezieht den pauschalierten Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung ein (Basis × 1,21).
Eingliederungszuschuss gesamt (bis zu)
21.780 €
pro Monat (bis zu): 1.815 €
- Angesetzter Satz
- bis 50 % (Gruppen-Max: 50 %)
- Basis inkl. AG-Anteil SV (× 1,21)
- 3.630 € / Monat
Schätzung mit Höchstsätzen, keine Förderberatung — maßgeblich sind Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter.
Rechner 4 · § 16e SGB II
Lohnkostenzuschuss für Langzeitarbeitslose
Bei Einstellung von Langzeitarbeitslosen bezuschusst das Jobcenter das Arbeitsentgelt: bis 75 % im ersten, bis 50 % im zweiten Jahr — insgesamt bis 24 Monate.
Werte gegen die aktuelle Fassung von § 16e SGB II prüfen.
Zuschuss gesamt (bis zu)
37.500 €
Ø pro Monat (bis zu): 1.563 €
- Jahr 1 (bis 75 %)
- 22.500 € (12 Mon.)
- Jahr 2 (bis 50 %)
- 15.000 € (12 Mon.)
Schätzung mit Höchstsätzen, keine Förderberatung — maßgeblich sind Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter.
Rechner 5 · § 16i SGB II
Teilhabe am Arbeitsmarkt
Lohnkostenzuschuss über bis zu 5 Jahre für sehr arbeitsmarktferne Personen: Jahr 1–2 bis 100 %, Jahr 3 bis 90 %, Jahr 4 bis 80 %, Jahr 5 bis 70 % — bemessen am Mindestlohn (bzw. Tariflohn, falls höher) zzgl. pauschaliertem Arbeitgeberanteil.
Default: gesetzlicher Mindestlohn 13,90 €/h (seit 01.01.2026; ab 01.01.2027: 14,60 €) × ~169,5 Std./Monat ≈ 2.356 € — aktuellen Mindestlohn bzw. Tariflohn bitte prüfen.
Zuschuss gesamt (bis zu)
124.397 €
Ø pro Monat (bis zu): 2.073 €
| Jahr | Satz (bis zu) | Zuschuss (bis zu) |
|---|---|---|
| Jahr 1 | bis 100 % | 28.272 € |
| Jahr 2 | bis 100 % | 28.272 € |
| Jahr 3 | bis 90 % | 25.445 € |
| Jahr 4 | bis 80 % | 22.618 € |
| Jahr 5 | bis 70 % | 19.790 € |
Schätzung mit Höchstsätzen, keine Förderberatung — maßgeblich sind Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter.
Welche Sätze, Formeln und Rechtsgrundlagen stecken hinter den fünf Rechnern?
Hier stehen alle fünf Zuschüsse offen untereinander — unabhängig davon, welcher Rechner oben geöffnet ist: Höchstsätze, Grenzen und der Rechenweg, jeweils mit Gesetzesnorm und Deep-Link. Es sind exakt die Werte, mit denen die Rechner arbeiten.
Rechner 1 · Arbeitsentgeltzuschuss bei Weiterbildung (QCG)
| Parameter | Wert (bis zu) |
|---|---|
| Betriebe unter 50 Beschäftigte | 75 % des fortgezahlten Entgelts |
| Betriebe 50 bis unter 500 Beschäftigte | 50 % des fortgezahlten Entgelts |
| Betriebe ab 500 Beschäftigte | 25 % des fortgezahlten Entgelts |
| Zuschlag bei Betriebsvereinbarung/Tarifvertrag | +5 Prozentpunkte (Deckel 100 %) |
| Arbeitgeberanteil Sozialversicherung (pauschal) | optional × 1,21 |
Rechenweg: Zuschuss = Höchstsatz × Bruttomonatslohn × Freistellungsanteil × Monate (optional × 1,21 für die SV-Pauschale).
Rechner 2 · Qualifizierungsgeld
| Parameter | Wert (bis zu) |
|---|---|
| Satz ohne Kind | 60 % der Nettoentgeltdifferenz |
| Satz mit Kind im Haushalt | 67 % der Nettoentgeltdifferenz |
| Netto-Näherung im Rechner | Brutto × 0,63 |
| Lehrgangskosten | trägt der Arbeitgeber selbst |
Rechenweg: Qualifizierungsgeld = Satz × (Brutto × 0,63) × Ausfallanteil × Monate.
Voraussetzungen u. a.: Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag und strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf.
Rechner 3 · Eingliederungszuschuss (EGZ)
| Parameter | Wert (bis zu) |
|---|---|
| Personengruppe: regulär | 50 % · bis 12 Monate |
| Personengruppe: ab 50 Jahre | 50 % · bis 36 Monate |
| Personengruppe: schwerbehinderte Menschen | 70 % · bis 24 Monate |
| Bemessungsbasis | Bruttolohn × 1,21 (inkl. SV-Pauschale) |
Rechenweg: EGZ = Fördersatz × (Brutto × 1,21) × Monate — Fördersatz und Dauer bis zum Gruppen-Maximum.
Kann-Leistung ohne Rechtsanspruch; nach § 92 SGB III gilt eine Nachbeschäftigungspflicht mit möglicher anteiliger Rückforderung.
Rechner 4 · Lohnkostenzuschuss für Langzeitarbeitslose
| Parameter | Wert (bis zu) |
|---|---|
| Jahr 1 (Monat 1–12) | 75 % des Arbeitsentgelts |
| Jahr 2 (Monat 13–24) | 50 % des Arbeitsentgelts |
| Höchstdauer | 24 Monate |
| Arbeitgeberanteil Sozialversicherung (pauschal) | optional × 1,21 |
Rechenweg: Zuschuss = 75 % × Basis × Monate im 1. Jahr + 50 % × Basis × Restmonate (Basis = Brutto, optional × 1,21).
Rechner 5 · Teilhabe am Arbeitsmarkt
| Parameter | Wert (bis zu) |
|---|---|
| Jahr 1 | 100 % des Bemessungsentgelts |
| Jahr 2 | 100 % des Bemessungsentgelts |
| Jahr 3 | 90 % des Bemessungsentgelts |
| Jahr 4 | 80 % des Bemessungsentgelts |
| Jahr 5 | 70 % des Bemessungsentgelts |
| Bemessung | Mindestlohn 13,90 €/h (seit 01.01.2026; ab 01.01.2027: 14,60 €) bzw. Tariflohn, falls höher |
| Arbeitgeberanteil Sozialversicherung (pauschal) | optional × 1,21 |
Rechenweg: Zuschuss = Summe über die Förderjahre: Jahressatz × 12 × Monatsentgelt (optional × 1,21) — Förderdauer bis 5 Jahre.