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Rechner · Für Unternehmen

Zuschuss-Rechner: Lohnkosten & Arbeitsentgelt

Fünf Schätzrechner, was der Staat bei Weiterbildung und Einstellung übernimmt. Alle Sätze sind Höchstsätze („bis zu") — es rechnet ausschließlich dein Browser, nichts wird übermittelt.

Rechner 1 · § 82 Abs. 3 SGB III

Arbeitsentgeltzuschuss bei Weiterbildung (QCG)

Die Agentur für Arbeit bezuschusst das fortgezahlte Entgelt, während Beschäftigte für eine Weiterbildung freigestellt sind — der Höchstsatz hängt an der Betriebsgröße.

100 %

Zuschuss gesamt (bis zu)

5.250 €

pro Monat (bis zu): 1.750 €

Angesetzter Höchstsatz
bis 50 %
Entgelt-Basis (Freistellungszeit)
10.500 €
§ 82 Abs. 3 SGB III · Stand: 07/2026 · Quellen: gesetze-im-internet.de · arbeitsagentur.de

Schätzung mit Höchstsätzen, keine Förderberatung — maßgeblich sind Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter.

Welche Sätze, Formeln und Rechtsgrundlagen stecken hinter den fünf Rechnern?

Hier stehen alle fünf Zuschüsse offen untereinander — unabhängig davon, welcher Rechner oben geöffnet ist: Höchstsätze, Grenzen und der Rechenweg, jeweils mit Gesetzesnorm und Deep-Link. Es sind exakt die Werte, mit denen die Rechner arbeiten.

Rechner 1 · Arbeitsentgeltzuschuss bei Weiterbildung (QCG)

Rechner 1 · Arbeitsentgeltzuschuss bei Weiterbildung (QCG) — Sätze und Grenzen
ParameterWert (bis zu)
Betriebe unter 50 Beschäftigte75 % des fortgezahlten Entgelts
Betriebe 50 bis unter 500 Beschäftigte50 % des fortgezahlten Entgelts
Betriebe ab 500 Beschäftigte25 % des fortgezahlten Entgelts
Zuschlag bei Betriebsvereinbarung/Tarifvertrag+5 Prozentpunkte (Deckel 100 %)
Arbeitgeberanteil Sozialversicherung (pauschal)optional × 1,21

Rechenweg: Zuschuss = Höchstsatz × Bruttomonatslohn × Freistellungsanteil × Monate (optional × 1,21 für die SV-Pauschale).

Rechtsgrundlage: § 82 Abs. 3 SGB III — gesetze-im-internet.de · arbeitsagentur.de · Stand: 07/2026

Rechner 2 · Qualifizierungsgeld

Rechner 2 · Qualifizierungsgeld — Sätze und Grenzen
ParameterWert (bis zu)
Satz ohne Kind60 % der Nettoentgeltdifferenz
Satz mit Kind im Haushalt67 % der Nettoentgeltdifferenz
Netto-Näherung im RechnerBrutto × 0,63
Lehrgangskostenträgt der Arbeitgeber selbst

Rechenweg: Qualifizierungsgeld = Satz × (Brutto × 0,63) × Ausfallanteil × Monate.

Voraussetzungen u. a.: Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag und strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf.

Rechtsgrundlage: § 82a SGB III — gesetze-im-internet.de · bmas.de · Stand: 07/2026

Rechner 3 · Eingliederungszuschuss (EGZ)

Rechner 3 · Eingliederungszuschuss (EGZ) — Sätze und Grenzen
ParameterWert (bis zu)
Personengruppe: regulär50 % · bis 12 Monate
Personengruppe: ab 50 Jahre50 % · bis 36 Monate
Personengruppe: schwerbehinderte Menschen70 % · bis 24 Monate
BemessungsbasisBruttolohn × 1,21 (inkl. SV-Pauschale)

Rechenweg: EGZ = Fördersatz × (Brutto × 1,21) × Monate — Fördersatz und Dauer bis zum Gruppen-Maximum.

Kann-Leistung ohne Rechtsanspruch; nach § 92 SGB III gilt eine Nachbeschäftigungspflicht mit möglicher anteiliger Rückforderung.

Rechtsgrundlage: §§ 88–92 SGB III — gesetze-im-internet.de · arbeitsagentur.de · Stand: 07/2026

Rechner 4 · Lohnkostenzuschuss für Langzeitarbeitslose

Rechner 4 · Lohnkostenzuschuss für Langzeitarbeitslose — Sätze und Grenzen
ParameterWert (bis zu)
Jahr 1 (Monat 1–12)75 % des Arbeitsentgelts
Jahr 2 (Monat 13–24)50 % des Arbeitsentgelts
Höchstdauer24 Monate
Arbeitgeberanteil Sozialversicherung (pauschal)optional × 1,21

Rechenweg: Zuschuss = 75 % × Basis × Monate im 1. Jahr + 50 % × Basis × Restmonate (Basis = Brutto, optional × 1,21).

Rechtsgrundlage: § 16e SGB II — gesetze-im-internet.de · Stand: 07/2026

Rechner 5 · Teilhabe am Arbeitsmarkt

Rechner 5 · Teilhabe am Arbeitsmarkt — Sätze und Grenzen
ParameterWert (bis zu)
Jahr 1100 % des Bemessungsentgelts
Jahr 2100 % des Bemessungsentgelts
Jahr 390 % des Bemessungsentgelts
Jahr 480 % des Bemessungsentgelts
Jahr 570 % des Bemessungsentgelts
BemessungMindestlohn 13,90 €/h (seit 01.01.2026; ab 01.01.2027: 14,60 €) bzw. Tariflohn, falls höher
Arbeitgeberanteil Sozialversicherung (pauschal)optional × 1,21

Rechenweg: Zuschuss = Summe über die Förderjahre: Jahressatz × 12 × Monatsentgelt (optional × 1,21) — Förderdauer bis 5 Jahre.

Rechtsgrundlage: § 16i SGB II — gesetze-im-internet.de · bmas.de · Stand: 07/2026