Start Bildungsweg Aufstiegsfortbildung
Bildungsweg 06 von 09
Aufstiegsfortbildung
Geregelte Fortbildungsabschlüsse oberhalb der Ausbildung — vom Meister bis zum Betriebswirt, gefördert über das Aufstiegs-BAföG.
Was ist das?
Aufstiegsfortbildungen sind gesetzlich oder durch Kammern geregelte Abschlüsse, die auf einer Berufsausbildung aufbauen: Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, Fachkaufleute oder Betriebswirt/in.
Sie sind im Deutschen Qualifikationsrahmen auf Bachelor-Niveau (DQR 6) oder darüber eingeordnet und öffnen Führungs-, Spezialisten- und Selbständigkeitsperspektiven.
Für wen eignet es sich?
Für Fachkräfte mit abgeschlossener Ausbildung und erster Berufserfahrung, die Verantwortung übernehmen oder sich selbständig machen wollen.
Ablauf, Dauer & Abschluss
Ablauf
Vorbereitungslehrgang in Vollzeit, Teilzeit oder im Fernformat, danach öffentlich-rechtliche Prüfung bei der Kammer.
Typische Dauer
Vollzeit meist 4 bis 12 Monate, berufsbegleitend 18 bis 42 Monate.
Abschluss
Öffentlich-rechtlicher Fortbildungsabschluss (z. B. Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in) — bundesweit anerkannt.
Filterstufe 2
Auf deine Situation zuschneiden
Wähle Status und Bundesland — die Seite hebt dann hervor, was für dich gilt. Alle Varianten stehen vollständig auf dieser Seite.
Bei diesem Weg führt dein Beschäftigungsstatus — er entscheidet über die Förderart. Das Bundesland ergänzt Landesförderungen.
Was gilt, wenn du angestellt oder beschäftigt bist?
Als Angestellte/r läuft Förderung meist über zwei Schienen: den Betrieb (Qualifizierungschancengesetz) und deine gesetzlichen Ansprüche wie den Bildungsurlaub.
Fördermöglichkeiten
Voraussetzungen & Fristen
- Beratung und Antrag müssen vor Kursbeginn erfolgen — nachträglich wird nicht gefördert.
- Für eine Förderung über die Agentur für Arbeit müssen Kurs und Träger nach AZAV zugelassen sein.
- Beim Qualifizierungschancengesetz stellt der Arbeitgeber den Antrag — sprich das Thema also früh im Betrieb an.
Steuerlich
Selbst getragene Fortbildungskosten (Gebühren, Fahrten, Material, Prüfungen) setzt du als Werbungskosten in der Steuererklärung ab.
Für diesen Weg: Für diesen Weg ist das Aufstiegs-BAföG die Kernförderung — unabhängig vom Einkommen und ohne Altersgrenze.
Was gilt, wenn du arbeitssuchend bist?
Als arbeitssuchende Person ist die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter dein zentraler Ansprechpartner — mit den stärksten Förderinstrumenten überhaupt.
Fördermöglichkeiten
Voraussetzungen & Fristen
- Zwingend zuerst das Beratungsgespräch bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter — der Gutschein wird vor der Kursanmeldung ausgestellt.
- Kurs und Träger müssen AZAV-zertifiziert sein.
- Erst nach Bewilligung anmelden: eigenmächtig gestartete Kurse werden nicht übernommen.
Steuerlich
Übernimmt die Agentur die Kosten, gibt es steuerlich nichts abzusetzen — selbst getragene Bewerbungs- und Fortbildungskosten bleiben als Werbungskosten absetzbar.
Für diesen Weg: Auch ohne aktuelle Beschäftigung ist das Aufstiegs-BAföG die Kernförderung dieses Wegs; in Vollzeit kommt ein einkommensabhängiger Unterhaltsbeitrag hinzu.
Was gilt, wenn du solo-selbständig bist?
Als Solo-Selbständige/r fällst du aus der klassischen Arbeitnehmer-Förderung heraus — es bleiben aber drei starke Hebel: statusunabhängige Programme, Landesförderung und die Steuer.
Für dich eher nicht
Der klassische Bildungsgutschein ist für dich eher nicht zugänglich: Er richtet sich an Arbeitnehmer/innen und Arbeitsuchende. Relevant wird er erst, wenn deine Selbständigkeit endet oder konkret zu enden droht — dann hilft die Beratung der Agentur für Arbeit.
Voraussetzungen & Fristen
- Landesprogramme verlangen fast immer eine Beratung und Bewilligung vor der Kursbuchung.
- Viele Landesprogramme knüpfen an Betriebssitz oder Wohnsitz im jeweiligen Bundesland sowie an Einkommensgrenzen an.
- Für das Aufstiegs-BAföG gelten die üblichen Voraussetzungen des angestrebten Fortbildungsabschlusses (i. d. R. abgeschlossene Ausbildung oder Berufspraxis).
Steuerlich
Weiterbildung mit betrieblichem Bezug ist voll als Betriebsausgabe absetzbar und mindert deinen Gewinn — inklusive Reise- und Materialkosten.
Für diesen Weg: Das Aufstiegs-BAföG ist statusunabhängig — als Selbständige/r bist du voll antragsberechtigt. Genau hier liegt für dich die attraktivste Förderung.
Was gilt für Unternehmen und Arbeitgeber?
Für Ihr Unternehmen ist die Weiterbildung Beschäftigter direkt förderfähig — zentral über das Qualifizierungschancengesetz, ergänzt durch Landesprogramme für Betriebe.
Voraussetzungen & Fristen
- Antragstellung vor Maßnahmebeginn über den Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit.
- Gefördert werden Qualifizierungen mit mehr als 120 Stunden Umfang bei zugelassenen Trägern.
- Der Fortbildungsabschluss der letzten Jahre bzw. der Zeitabstand zur letzten geförderten Maßnahme wird geprüft.
Steuerlich
Weiterbildungskosten für Beschäftigte sind vollständig als Betriebsausgaben abziehbar; übernommene Kurskosten sind unter den üblichen Voraussetzungen kein Arbeitslohn.
Für diesen Weg: Als Arbeitgeber können Sie Aufstiegsfortbildungen Ihrer Beschäftigten mit Freistellung oder Kostenbeteiligung unterstützen; die staatliche Förderung (AFBG) beantragt die/der Beschäftigte selbst.
Abgrenzung: Was ist der Unterschied?
Aufstiegsfortbildung vs. Weiterbildung
Die allgemeine Weiterbildung ist frei gestaltbar; die Aufstiegsfortbildung folgt geregelten Prüfungsordnungen und führt zu geschützten Abschlüssen.
Weiterbildung ansehenAufstiegsfortbildung vs. Fernstudium
Das Fernstudium führt zu akademischen Graden, die Aufstiegsfortbildung zu gleichwertig eingestuften Kammerabschlüssen — häufig praxisnäher und AFBG-gefördert.
Fernstudium ansehenHäufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Meister und Bachelor?
Muss ich das Aufstiegs-BAföG zurückzahlen?
Geht das auch berufsbegleitend?
Weiterlesen
Förderprogramm
Aufstiegs-BAföG (AFBG)
Fördert Fortbildungsabschlüsse wie Meister, Fachwirt oder Erzieher — mit Zuschuss, zinsgünstigem Darlehen und Erlass bei Bestehen.
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