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Bildungsweg 06 von 09

Aufstiegsfortbildung

Geregelte Fortbildungsabschlüsse oberhalb der Ausbildung — vom Meister bis zum Betriebswirt, gefördert über das Aufstiegs-BAföG.

Was ist das?

Aufstiegsfortbildungen sind gesetzlich oder durch Kammern geregelte Abschlüsse, die auf einer Berufsausbildung aufbauen: Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, Fachkaufleute oder Betriebswirt/in.

Sie sind im Deutschen Qualifikationsrahmen auf Bachelor-Niveau (DQR 6) oder darüber eingeordnet und öffnen Führungs-, Spezialisten- und Selbständigkeitsperspektiven.

Für wen eignet es sich?

Für Fachkräfte mit abgeschlossener Ausbildung und erster Berufserfahrung, die Verantwortung übernehmen oder sich selbständig machen wollen.

Ablauf, Dauer & Abschluss

Ablauf

Vorbereitungslehrgang in Vollzeit, Teilzeit oder im Fernformat, danach öffentlich-rechtliche Prüfung bei der Kammer.

Typische Dauer

Vollzeit meist 4 bis 12 Monate, berufsbegleitend 18 bis 42 Monate.

Abschluss

Öffentlich-rechtlicher Fortbildungsabschluss (z. B. Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in) — bundesweit anerkannt.

Richtwerte · Stand: 07/2026

Filterstufe 2

Auf deine Situation zuschneiden

Wähle Status und Bundesland — die Seite hebt dann hervor, was für dich gilt. Alle Varianten stehen vollständig auf dieser Seite.

Bei diesem Weg führt dein Beschäftigungsstatus — er entscheidet über die Förderart. Das Bundesland ergänzt Landesförderungen.

Status
Bundesland

Was gilt, wenn du angestellt oder beschäftigt bist?

Als Angestellte/r läuft Förderung meist über zwei Schienen: den Betrieb (Qualifizierungschancengesetz) und deine gesetzlichen Ansprüche wie den Bildungsurlaub.

Voraussetzungen & Fristen

  • Beratung und Antrag müssen vor Kursbeginn erfolgen — nachträglich wird nicht gefördert.
  • Für eine Förderung über die Agentur für Arbeit müssen Kurs und Träger nach AZAV zugelassen sein.
  • Beim Qualifizierungschancengesetz stellt der Arbeitgeber den Antrag — sprich das Thema also früh im Betrieb an.

Steuerlich

Selbst getragene Fortbildungskosten (Gebühren, Fahrten, Material, Prüfungen) setzt du als Werbungskosten in der Steuererklärung ab.

Für diesen Weg: Für diesen Weg ist das Aufstiegs-BAföG die Kernförderung — unabhängig vom Einkommen und ohne Altersgrenze.

Stand: 07/2026 · Quellen: SGB III, AFBG, Landesprogramme — Details auf den Programmseiten

Was gilt, wenn du arbeitssuchend bist?

Als arbeitssuchende Person ist die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter dein zentraler Ansprechpartner — mit den stärksten Förderinstrumenten überhaupt.

Voraussetzungen & Fristen

  • Zwingend zuerst das Beratungsgespräch bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter — der Gutschein wird vor der Kursanmeldung ausgestellt.
  • Kurs und Träger müssen AZAV-zertifiziert sein.
  • Erst nach Bewilligung anmelden: eigenmächtig gestartete Kurse werden nicht übernommen.

Steuerlich

Übernimmt die Agentur die Kosten, gibt es steuerlich nichts abzusetzen — selbst getragene Bewerbungs- und Fortbildungskosten bleiben als Werbungskosten absetzbar.

Für diesen Weg: Auch ohne aktuelle Beschäftigung ist das Aufstiegs-BAföG die Kernförderung dieses Wegs; in Vollzeit kommt ein einkommensabhängiger Unterhaltsbeitrag hinzu.

Stand: 07/2026 · Quellen: SGB III, AFBG, Landesprogramme — Details auf den Programmseiten

Was gilt, wenn du solo-selbständig bist?

Als Solo-Selbständige/r fällst du aus der klassischen Arbeitnehmer-Förderung heraus — es bleiben aber drei starke Hebel: statusunabhängige Programme, Landesförderung und die Steuer.

Für dich eher nicht

Der klassische Bildungsgutschein ist für dich eher nicht zugänglich: Er richtet sich an Arbeitnehmer/innen und Arbeitsuchende. Relevant wird er erst, wenn deine Selbständigkeit endet oder konkret zu enden droht — dann hilft die Beratung der Agentur für Arbeit.

Voraussetzungen & Fristen

  • Landesprogramme verlangen fast immer eine Beratung und Bewilligung vor der Kursbuchung.
  • Viele Landesprogramme knüpfen an Betriebssitz oder Wohnsitz im jeweiligen Bundesland sowie an Einkommensgrenzen an.
  • Für das Aufstiegs-BAföG gelten die üblichen Voraussetzungen des angestrebten Fortbildungsabschlusses (i. d. R. abgeschlossene Ausbildung oder Berufspraxis).

Steuerlich

Weiterbildung mit betrieblichem Bezug ist voll als Betriebsausgabe absetzbar und mindert deinen Gewinn — inklusive Reise- und Materialkosten.

Für diesen Weg: Das Aufstiegs-BAföG ist statusunabhängig — als Selbständige/r bist du voll antragsberechtigt. Genau hier liegt für dich die attraktivste Förderung.

Stand: 07/2026 · Quellen: SGB III, AFBG, Landesprogramme — Details auf den Programmseiten

Was gilt für Unternehmen und Arbeitgeber?

Für Ihr Unternehmen ist die Weiterbildung Beschäftigter direkt förderfähig — zentral über das Qualifizierungschancengesetz, ergänzt durch Landesprogramme für Betriebe.

Voraussetzungen & Fristen

  • Antragstellung vor Maßnahmebeginn über den Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit.
  • Gefördert werden Qualifizierungen mit mehr als 120 Stunden Umfang bei zugelassenen Trägern.
  • Der Fortbildungsabschluss der letzten Jahre bzw. der Zeitabstand zur letzten geförderten Maßnahme wird geprüft.

Steuerlich

Weiterbildungskosten für Beschäftigte sind vollständig als Betriebsausgaben abziehbar; übernommene Kurskosten sind unter den üblichen Voraussetzungen kein Arbeitslohn.

Für diesen Weg: Als Arbeitgeber können Sie Aufstiegsfortbildungen Ihrer Beschäftigten mit Freistellung oder Kostenbeteiligung unterstützen; die staatliche Förderung (AFBG) beantragt die/der Beschäftigte selbst.

Stand: 07/2026 · Quellen: SGB III, AFBG, Landesprogramme — Details auf den Programmseiten

Abgrenzung: Was ist der Unterschied?

Aufstiegsfortbildung vs. Weiterbildung

Die allgemeine Weiterbildung ist frei gestaltbar; die Aufstiegsfortbildung folgt geregelten Prüfungsordnungen und führt zu geschützten Abschlüssen.

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Aufstiegsfortbildung vs. Fernstudium

Das Fernstudium führt zu akademischen Graden, die Aufstiegsfortbildung zu gleichwertig eingestuften Kammerabschlüssen — häufig praxisnäher und AFBG-gefördert.

Fernstudium ansehen

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Meister und Bachelor?
Beide liegen auf DQR-Stufe 6. Der Meister ist praxis- und führungsorientiert mit Kammerprüfung, der Bachelor akademisch. Für viele Gewerke berechtigt erst der Meister zur Selbständigkeit mit Ausbildungsbefugnis.
Muss ich das Aufstiegs-BAföG zurückzahlen?
Den Zuschussanteil nicht. Der Rest läuft als zinsgünstiges KfW-Darlehen — und davon wird bei bestandener Prüfung ein erheblicher Teil erlassen (50 %).
Geht das auch berufsbegleitend?
Ja — Teilzeit- und Fernlehrgänge sind üblich und ebenfalls AFBG-förderfähig; der Unterhaltsbeitrag gibt es allerdings nur bei Vollzeitmaßnahmen.