Start Förderung Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
Förderprogramm · Agentur für Arbeit / Jobcenter
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
Finanziert Coachings, Bewerbungstrainings und kürzere Maßnahmen zur Aktivierung und Eingliederung — zu 100 %.
Für wen ist das Programm gedacht?
Arbeitsuchende und Arbeitslose; in bestimmten Konstellationen auch Beschäftigte in Transfersituationen oder Gründungsinteressierte.
Wie es funktioniert
Der AVGS (§ 45 SGB III) deckt Maßnahmen ab, die unterhalb einer vollen Weiterbildung liegen: Jobcoaching, Bewerbungstraining, Kenntnisvermittlung in Grundkompetenzen oder die Heranführung an eine selbständige Tätigkeit.
Anders als beim Bildungsgutschein besteht auf den AVGS kein fester Rechtsanspruch in jeder Lage — er ist eine Ermessensleistung nach Beratungsgespräch. Für Bezieher/innen von Arbeitslosengeld gibt es nach einer gewissen Dauer der Arbeitslosigkeit einen Anspruch auf bestimmte Vermittlungsleistungen.
Auf einen Blick
Was gefördert wird
- Kosten zugelassener Aktivierungs- und Vermittlungsmaßnahmen zu 100 %
- Einzelcoaching, Bewerbungstraining, Grundkompetenzen, Gründungscoaching
- Bei privater Arbeitsvermittlung: Vermittlungshonorar nach erfolgreicher Vermittlung
Voraussetzungen
- Beratungsgespräch und Ausstellung vor Maßnahmebeginn
- Maßnahme und Träger sind nach AZAV zugelassen
- Einlösung innerhalb der auf dem Gutschein vermerkten Gültigkeit
Gut zu wissen
- Beratung und Bewilligung kommen immer vor der Kursanmeldung.
- Förderregeln ändern sich — verbindlich ist allein die zuständige Stelle.
- Dieses Portal informiert; es vermittelt keine Kurse und keine Anbieter.