Start Förderung Bildungsgutschein
Förderprogramm · Agentur für Arbeit / Jobcenter
Bildungsgutschein
Übernimmt die Kosten beruflicher Weiterbildung für Arbeitsuchende und von Arbeitslosigkeit Bedrohte — häufig zu 100 %.
Für wen ist das Programm gedacht?
Arbeitsuchende, Arbeitslose sowie Beschäftigte, deren Arbeitsplatz konkret bedroht ist oder denen ein Berufsabschluss fehlt.
Wie es funktioniert
Der Bildungsgutschein (§§ 81 ff. SGB III) ist eine Zusage der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters, die Kosten einer beruflichen Weiterbildung zu übernehmen. Er nennt Bildungsziel, Dauer und regionale Geltung — den passenden zugelassenen Kurs wählst du innerhalb dieses Rahmens selbst.
Ob ein Gutschein ausgestellt wird, ist eine Einzelfallentscheidung nach Beratungsgespräch: Die Weiterbildung muss notwendig sein, um dich beruflich einzugliedern oder eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden.
Auf einen Blick
Was gefördert wird
- Lehrgangskosten in der Regel zu 100 %
- Fahrtkosten sowie ggf. Kosten für auswärtige Unterbringung
- Kinderbetreuungskosten (pauschal)
- Bei Bürgergeld: monatliches Weiterbildungsgeld während abschlussbezogener Maßnahmen (ca. 150 €/Monat, je nach Fall)
Voraussetzungen
- Beratungsgespräch bei Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter vor jeder Anmeldung
- Kurs und Träger sind nach AZAV zugelassen
- Erst Bewilligung, dann Kursstart — rückwirkend wird nicht gefördert
Gut zu wissen
- Beratung und Bewilligung kommen immer vor der Kursanmeldung.
- Förderregeln ändern sich — verbindlich ist allein die zuständige Stelle.
- Dieses Portal informiert; es vermittelt keine Kurse und keine Anbieter.