Start Förderung Bildungsscheck NRW
Förderprogramm · Land Nordrhein-Westfalen (MAGS)
Bildungsscheck NRW
Beispiel einer Landesförderung: NRW bezuschusst berufliche Weiterbildung mit 50 % der Kosten — auch für Selbständige.
Für wen ist das Programm gedacht?
Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbständige mit Wohn- oder Arbeitsort in NRW sowie kleine und mittlere Betriebe (betrieblicher Zugang).
Wie es funktioniert
Der Bildungsscheck NRW ist das Landesprogramm Nordrhein-Westfalens für berufliche Weiterbildung. Er übernimmt die Hälfte der Kurskosten bis zu einer Obergrenze je Scheck (max. 500 €, Stand 2026) — seit dem Bildungsscheck 2.0 (1.2.2026) ausschließlich im individuellen Zugang für Einzelpersonen mit Wohnsitz in NRW; der frühere betriebliche Zugang für Unternehmen ist entfallen.
Er steht hier stellvertretend für die Landesförderungen insgesamt: Viele Länder haben eigene Programme mit ähnlicher Logik (z. B. der QualiScheck in RLP oder der Weiterbildungsbonus in SH und Hamburg). Seit dem Bildungsscheck 2.0 (Stand 1.2.2026) ist keine Beratungsstelle mehr nötig; stattdessen gilt eine Einkommensgrenze (zu versteuerndes Jahreseinkommen max. 50.000 €, bei Zusammenveranlagung 100.000 €).
Auf einen Blick
Was gefördert wird
- 50 % der Weiterbildungskosten, max. 500 € je Bildungsscheck
- Nur individueller Zugang (Einzelpersonen mit Wohnsitz in NRW), einmal pro Kalenderjahr
- Einkommensgrenze: zu versteuerndes Jahreseinkommen max. 50.000 € (Zusammenveranlagung 100.000 €)
Voraussetzungen
- Wohn- bzw. Arbeitsort oder Betriebssitz in Nordrhein-Westfalen
- Zu versteuerndes Jahreseinkommen max. 50.000 € (100.000 € bei Zusammenveranlagung); Steuerbescheid max. 2 Jahre alt
- Einhaltung der Einkommens- bzw. Betriebsgrößengrenzen des Programms (je Förderaufruf unterschiedlich)
Gut zu wissen
- Beratung und Bewilligung kommen immer vor der Kursanmeldung.
- Förderregeln ändern sich — verbindlich ist allein die zuständige Stelle.
- Dieses Portal informiert; es vermittelt keine Kurse und keine Anbieter.