Start Förderung Bildungsurlaub / Bildungszeit
Förderprogramm · Landesgesetze der Bundesländer
Bildungsurlaub / Bildungszeit
Bezahlte Freistellung von der Arbeit für anerkannte Weiterbildung — Anspruch, Dauer und Fristen regelt jedes Bundesland selbst.
Für wen ist das Programm gedacht?
Beschäftigte; je nach Land auch Auszubildende. Maßgeblich ist das Bundesland des Arbeitsorts.
Wie es funktioniert
Bildungsurlaub ist der gesetzliche Anspruch, für anerkannte Weiterbildung bezahlt freigestellt zu werden — zusätzlich zum Erholungsurlaub. 14 von 16 Bundesländern haben ein entsprechendes Gesetz; Bayern und Sachsen nicht.
Der Arbeitgeber zahlt während der Freistellung das Gehalt weiter, die Kurskosten trägst du selbst. Üblich sind 5 Tage pro Jahr oder 10 Tage in zwei Jahren, eine Wartezeit ab Beschäftigungsbeginn und eine Antragsfrist von mehreren Wochen — die genauen Werte je Land zeigt dir die Bildungsurlaub-Seite nach Auswahl deines Bundeslands.
Auf einen Blick
Was gefördert wird
- Bezahlte Freistellung an anerkannten Weiterbildungstagen (das Gehalt läuft weiter)
- Freie Wahl unter den im jeweiligen Land anerkannten Veranstaltungen
- Zusätzlich zum regulären Erholungsurlaub
Voraussetzungen
- Arbeitsort in einem Bundesland mit Bildungsurlaubs-/Bildungszeitgesetz
- Wartezeit erfüllt (je nach Land meist 6 bis 12 Monate Betriebszugehörigkeit)
- Anerkannte Veranstaltung und fristgerechter schriftlicher Antrag beim Arbeitgeber
Gut zu wissen
- Beratung und Bewilligung kommen immer vor der Kursanmeldung.
- Förderregeln ändern sich — verbindlich ist allein die zuständige Stelle.
- Dieses Portal informiert; es vermittelt keine Kurse und keine Anbieter.