Start Förderung Bildungsurlaub / Bildungszeit

Förderprogramm · Landesgesetze der Bundesländer

Bildungsurlaub / Bildungszeit

Bezahlte Freistellung von der Arbeit für anerkannte Weiterbildung — Anspruch, Dauer und Fristen regelt jedes Bundesland selbst.

Für wen ist das Programm gedacht?

Beschäftigte; je nach Land auch Auszubildende. Maßgeblich ist das Bundesland des Arbeitsorts.

Wie es funktioniert

Bildungsurlaub ist der gesetzliche Anspruch, für anerkannte Weiterbildung bezahlt freigestellt zu werden — zusätzlich zum Erholungsurlaub. 14 von 16 Bundesländern haben ein entsprechendes Gesetz; Bayern und Sachsen nicht.

Der Arbeitgeber zahlt während der Freistellung das Gehalt weiter, die Kurskosten trägst du selbst. Üblich sind 5 Tage pro Jahr oder 10 Tage in zwei Jahren, eine Wartezeit ab Beschäftigungsbeginn und eine Antragsfrist von mehreren Wochen — die genauen Werte je Land zeigt dir die Bildungsurlaub-Seite nach Auswahl deines Bundeslands.

Auf einen Blick

Was gefördert wird

  • Bezahlte Freistellung an anerkannten Weiterbildungstagen (das Gehalt läuft weiter)
  • Freie Wahl unter den im jeweiligen Land anerkannten Veranstaltungen
  • Zusätzlich zum regulären Erholungsurlaub

Voraussetzungen

  • Arbeitsort in einem Bundesland mit Bildungsurlaubs-/Bildungszeitgesetz
  • Wartezeit erfüllt (je nach Land meist 6 bis 12 Monate Betriebszugehörigkeit)
  • Anerkannte Veranstaltung und fristgerechter schriftlicher Antrag beim Arbeitgeber

Gut zu wissen

  • Beratung und Bewilligung kommen immer vor der Kursanmeldung.
  • Förderregeln ändern sich — verbindlich ist allein die zuständige Stelle.
  • Dieses Portal informiert; es vermittelt keine Kurse und keine Anbieter.
Stand: 07/2026 · Quelle: 16 Landesregelungen, u. a. HmbBUG, AWbG NRW, BzG BW