Start Förderung Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein
Förderprogramm · Land Schleswig-Holstein (IB.SH)
Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein
SH bezuschusst berufliche Weiterbildung mit 60 % — mit dem höchsten Maximalbetrag im Ländervergleich.
Für wen ist das Programm gedacht?
Sozialversicherungspflichtig Erwerbstätige mit Wohnsitz oder Arbeitsstelle in SH (inkl. Minijob). Nicht für Auszubildende, Selbständige, Beamte und den öffentlichen Dienst.
Wie es funktioniert
Der Weiterbildungsbonus SH übernimmt 60 % der Kosten einer beruflichen Weiterbildung bis zu einer Obergrenze je Maßnahme (max. 5.000 €) — mehrere geförderte Weiterbildungen pro Jahr sind möglich. Das Programm läuft nach aktueller Lage bis 31.12.2028.
Voraussetzung ist eine Beteiligung des Arbeitgebers von mindestens 40 % an den Kosten. Der Antrag erfolgt online über das Serviceportal SH (Servicekonto Plus mit eID) oder schriftlich bei der IB.SH, mindestens vier Wochen vor Beginn.
Auf einen Blick
Was gefördert wird
- 60 % der Weiterbildungskosten, max. 5.000 € pro Weiterbildung
- Mehrere geförderte Maßnahmen pro Jahr möglich
- Auch für geringfügig Beschäftigte (Minijob)
Voraussetzungen
- Wohnsitz oder Arbeitsstelle in Schleswig-Holstein
- Maßnahme mind. 16 Zeitstunden bei zertifiziertem Träger
- Arbeitgeber trägt mind. 40 % der Kosten; Antrag mind. 4 Wochen vor Beginn
Gut zu wissen
- Beratung und Bewilligung kommen immer vor der Kursanmeldung.
- Förderregeln ändern sich — verbindlich ist allein die zuständige Stelle.
- Dieses Portal informiert; es vermittelt keine Kurse und keine Anbieter.