Start Bildungsurlaub Nordrhein-Westfalen
Bildungsurlaub · Bundesland
Bildungsurlaub in Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen haben Beschäftigte Anspruch auf 5 Arbeitstage pro Jahr bezahlte Freistellung für anerkannte Weiterbildung. Antragsfrist: spätestens 6 Wochen vor Beginn; Wartezeit: 6 Monate Betriebszugehörigkeit.
Was steht dir in Nordrhein-Westfalen zu?
Umfang
5 Arbeitstage pro Jahr
Wartezeit
6 Monate Betriebszugehörigkeit
Antragsfrist
spätestens 6 Wochen vor Beginn
Kleinbetriebe
Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten sind ausgenommen
Wie beantragst du Bildungsurlaub in Nordrhein-Westfalen?
- Anerkannte Veranstaltung wählen. Maßgeblich ist die Anerkennung für Nordrhein-Westfalen — seriöse Veranstalter weisen sie aus.
- Schriftlich beim Arbeitgeber beantragen — spätestens 6 Wochen vor Beginn, mit dem Anerkennungsnachweis der Veranstaltung.
- Freistellung antreten und Teilnahme nachweisen. Das Entgelt läuft weiter; die Kurskosten trägst du selbst — oft als Werbungskosten absetzbar.
Welches Bundesland zählt — Wohnort oder Arbeitsort?
Der Arbeitsort. Wer z. B. in Nordrhein-Westfalen arbeitet, fällt unter das Recht dieses Landes — unabhängig vom Wohnort.
Häufige Fragen
Wie viele Tage Bildungsurlaub gibt es in Nordrhein-Westfalen?
Bis wann muss der Antrag in Nordrhein-Westfalen gestellt sein?
Bildungsurlaub in anderen Bundesländern
Der Anspruch richtet sich nach dem Arbeitsort — arbeitest du in einem anderen Bundesland, gilt dessen Regelung. Hier die Nachbarländer im direkten Vergleich:
Bildungsurlaub in Rheinland-Pfalz Bildungsurlaub in Saarland Bildungsurlaub in Sachsen (kein Anspruch) Bildungsurlaub in Sachsen-Anhalt Bildungsurlaub in Schleswig-Holstein Bildungsurlaub in Thüringen