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Bildungsurlaub · Bundesland
Bildungsurlaub in Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern haben Beschäftigte Anspruch auf 5 Arbeitstage pro Jahr (auf 10 Tage in 2 Jahren bündelbar) bezahlte Freistellung für anerkannte Weiterbildung. Antragsfrist: spätestens 8 Wochen vor Beginn; Wartezeit: 6 Monate Betriebszugehörigkeit.
Was steht dir in Mecklenburg-Vorpommern zu?
Umfang
5 Arbeitstage pro Jahr (auf 10 Tage in 2 Jahren bündelbar)
Wartezeit
6 Monate Betriebszugehörigkeit
Antragsfrist
spätestens 8 Wochen vor Beginn
Kleinbetriebe
keine generelle Ausnahme für Kleinbetriebe
Wie beantragst du Bildungsurlaub in Mecklenburg-Vorpommern?
- Anerkannte Veranstaltung wählen. Maßgeblich ist die Anerkennung für Mecklenburg-Vorpommern — seriöse Veranstalter weisen sie aus.
- Schriftlich beim Arbeitgeber beantragen — spätestens 8 Wochen vor Beginn, mit dem Anerkennungsnachweis der Veranstaltung.
- Freistellung antreten und Teilnahme nachweisen. Das Entgelt läuft weiter; die Kurskosten trägst du selbst — oft als Werbungskosten absetzbar.
Welches Bundesland zählt — Wohnort oder Arbeitsort?
Der Arbeitsort. Wer z. B. in Mecklenburg-Vorpommern arbeitet, fällt unter das Recht dieses Landes — unabhängig vom Wohnort.
Häufige Fragen
Wie viele Tage Bildungsurlaub gibt es in Mecklenburg-Vorpommern?
Bis wann muss der Antrag in Mecklenburg-Vorpommern gestellt sein?
Bildungsurlaub in anderen Bundesländern
Der Anspruch richtet sich nach dem Arbeitsort — arbeitest du in einem anderen Bundesland, gilt dessen Regelung. Hier die Nachbarländer im direkten Vergleich:
Bildungsurlaub in Niedersachsen Bildungsurlaub in Nordrhein-Westfalen Bildungsurlaub in Rheinland-Pfalz Bildungsurlaub in Saarland Bildungsurlaub in Sachsen (kein Anspruch) Bildungsurlaub in Sachsen-Anhalt