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Bildungsurlaub · Bundesland
Bildungsurlaub in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg haben Beschäftigte Anspruch auf 5 Arbeitstage pro Jahr bezahlte Freistellung für anerkannte Weiterbildung. Antragsfrist: spätestens 9 Wochen vor Beginn; Wartezeit: 12 Monate Betriebszugehörigkeit.
Was steht dir in Baden-Württemberg zu?
Umfang
5 Arbeitstage pro Jahr
Wartezeit
12 Monate Betriebszugehörigkeit
Antragsfrist
spätestens 9 Wochen vor Beginn
Kleinbetriebe
Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten sind ausgenommen
Wie beantragst du Bildungsurlaub in Baden-Württemberg?
- Anerkannte Veranstaltung wählen. Maßgeblich ist die Anerkennung für Baden-Württemberg — seriöse Veranstalter weisen sie aus.
- Schriftlich beim Arbeitgeber beantragen — spätestens 9 Wochen vor Beginn, mit dem Anerkennungsnachweis der Veranstaltung.
- Freistellung antreten und Teilnahme nachweisen. Das Entgelt läuft weiter; die Kurskosten trägst du selbst — oft als Werbungskosten absetzbar.
Welches Bundesland zählt — Wohnort oder Arbeitsort?
Der Arbeitsort. Wer z. B. in Baden-Württemberg arbeitet, fällt unter das Recht dieses Landes — unabhängig vom Wohnort.
Häufige Fragen
Wie viele Tage Bildungsurlaub gibt es in Baden-Württemberg?
Bis wann muss der Antrag in Baden-Württemberg gestellt sein?
Bildungsurlaub in anderen Bundesländern
Der Anspruch richtet sich nach dem Arbeitsort — arbeitest du in einem anderen Bundesland, gilt dessen Regelung. Hier die Nachbarländer im direkten Vergleich:
Bildungsurlaub in Bayern (kein Anspruch) Bildungsurlaub in Berlin Bildungsurlaub in Brandenburg Bildungsurlaub in Bremen Bildungsurlaub in Hamburg Bildungsurlaub in Hessen