Start Bildungsurlaub Hamburg
Bildungsurlaub · Bundesland
Bildungsurlaub in Hamburg
In Hamburg haben Beschäftigte Anspruch auf 5 Arbeitstage pro Jahr (auf 10 Tage in 2 Jahren bündelbar) bezahlte Freistellung für anerkannte Weiterbildung. Antragsfrist: so früh wie möglich, spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn; Wartezeit: 6 Monate Betriebszugehörigkeit.
Was steht dir in Hamburg zu?
Umfang
5 Arbeitstage pro Jahr (auf 10 Tage in 2 Jahren bündelbar)
Wartezeit
6 Monate Betriebszugehörigkeit
Antragsfrist
so früh wie möglich, spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn
Kleinbetriebe
keine generelle Ausnahme für Kleinbetriebe
Wie beantragst du Bildungsurlaub in Hamburg?
- Anerkannte Veranstaltung wählen. Maßgeblich ist die Anerkennung für Hamburg — seriöse Veranstalter weisen sie aus.
- Schriftlich beim Arbeitgeber beantragen — so früh wie möglich, spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn, mit dem Anerkennungsnachweis der Veranstaltung.
- Freistellung antreten und Teilnahme nachweisen. Das Entgelt läuft weiter; die Kurskosten trägst du selbst — oft als Werbungskosten absetzbar.
Welches Bundesland zählt — Wohnort oder Arbeitsort?
Der Arbeitsort. Wer z. B. in Hamburg arbeitet, fällt unter das Recht dieses Landes — unabhängig vom Wohnort.
Häufige Fragen
Wie viele Tage Bildungsurlaub gibt es in Hamburg?
Bis wann muss der Antrag in Hamburg gestellt sein?
Bildungsurlaub in anderen Bundesländern
Der Anspruch richtet sich nach dem Arbeitsort — arbeitest du in einem anderen Bundesland, gilt dessen Regelung. Hier die Nachbarländer im direkten Vergleich:
Bildungsurlaub in Hessen Bildungsurlaub in Mecklenburg-Vorpommern Bildungsurlaub in Niedersachsen Bildungsurlaub in Nordrhein-Westfalen Bildungsurlaub in Rheinland-Pfalz Bildungsurlaub in Saarland